Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden

Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden

Stoppschild oder Freifahrtsschein? Was Sie an nicht laufenden Parkuhren in Deutschland dürfen – und was nicht

Haben Sie sich auch schon einmal geärgert, wenn Sie in der Innenstadt schnell etwas erledigen müssen und die ersehnte Parkuhr (oder der Parkscheinautomat) streikt? „Super! Jetzt parke ich umsonst und so lange ich will!“, denken viele. Doch Vorsicht! Im deutschen Straßenverkehr gelten auch bei defekten oder „nicht laufenden“ Parkzeitüberwachungseinrichtungen klare Regeln. Ein kleiner Irrtum kann schnell zu einem ärgerlichen und teuren „Knöllchen“ führen.

Als erfahrener Redakteur für Alltagstipps und verständliche Erklärungen ist es unser Anliegen, Ihnen hier Klarheit zu verschaffen. Wir tauchen tief in die Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein, damit Sie wissen, wozu Sie an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden dürfen und wie Sie sich im Falle eines Defekts richtig verhalten, um Bußgelder zu vermeiden. Nach dem Lesen dieses Artikels sind Sie in der Lage, in dieser häufig auftretenden Alltagssituation gelassen und regelkonform zu reagieren.


Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden

Die goldene Regel der StVO: Der Unterschied zwischen Halten und Parken

Bevor wir zur nicht laufenden Parkuhr kommen, müssen wir einen wichtigen Grundsatz des deutschen Straßenverkehrs klären. Die StVO unterscheidet strikt zwischen Halten und Parken. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zu unserem Thema:

Was bedeutet Halten im Sinne der StVO? (Der kurze Stopp)

Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung bedingt ist. Die Dauer ist hierbei entscheidend:

  • Halten: Das Fahrzeug verlässt man maximal für einen kurzen Moment, behält es dabei im Blick und ist jederzeit bereit, sofort loszufahren.
  • Wichtige Definition: Halten liegt vor, wenn Sie weniger als drei Minuten stehen, ODER wenn Sie unabhängig von der Dauer nur zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen stehen.

Was bedeutet Parken? (Das längere Abstellen)

Parken liegt in folgenden Fällen vor:

  • Parken: Wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten halten.
  • Konsequenz: Sobald Sie sich von Ihrem Fahrzeug entfernen – sei es für einen kurzen Einkauf oder einen Behördengang – gilt dies als Parken.

Der Kern des Problems: Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?

Die Antwort auf unser zentrales Keyword liegt im Paragraph 13 Absatz 4 der StVO. Dieser Paragraf regelt die Benutzung von Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit.

Der Gesetzgeber hat hier eine klare Ausnahme geschaffen: Die Verpflichtung, eine Parkuhr (oder einen Parkscheinautomaten) zu betätigen, entfällt in folgenden Situationen:

1. Zum Ein- oder Aussteigen

Sie dürfen an einer nicht laufenden Parkuhr halten, um einen Beifahrer oder eine Person ein- oder aussteigen zu lassen. Dies ist unabhängig von der Dauer erlaubt, solange der Vorgang zügig abläuft und ausschließlich diesem Zweck dient.

Beispiel-Szenario: Die eilige Tante Ihre Tante rennt mit gepackten Koffern aus dem Haus. Sie halten kurz vor der nicht funktionierenden Parkuhr, um sie einsteigen zu lassen. Das ist erlaubt, denn es ist reines Halten zum Einsteigen. Sobald Sie aber in der Schlange am Kiosk stehen, um ihr noch schnell eine Zeitschrift zu kaufen, parken Sie bereits unerlaubt.

2. Zum Be- oder Entladen

Ebenso dürfen Sie an der defekten Parkuhr halten, um Gegenstände in Ihr Auto ein- oder auszuladen. Auch hier gilt: Die Dauer ist irrelevant, solange der Vorgang ununterbrochen und zügig stattfindet.

Achtung, Falle! Sie dürfen das Fahrzeug für den Be- oder Entladevorgang verlassen, allerdings muss der Vorgang für Dritte eindeutig erkennbar sein. Das heißt: Wenn Sie nur kurz anhalten und eine Schachtel aus dem Kofferraum holen, um dann gemütlich im Café einen Kaffee zu trinken, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, sobald Sie sich länger als drei Minuten vom Auto entfernen oder der Ladevorgang beendet ist.

Die Ausnahme, die keine ist: „Zu einem kurzen Einkauf“

In einigen älteren Texten oder Führerscheintests kann der Eindruck entstehen, dass auch ein „kurzer Einkauf“ erlaubt sei. Dies ist irreführend und falsch, sobald Sie das Auto verlassen! Ein kurzer Einkauf gilt nicht mehr als Halten, sondern als Parken. Sobald Sie das Auto verlassen und sich entfernen, müssen Sie die Vorschriften für den Parkvorgang (siehe nächster Abschnitt) beachten.

Merke: Halten Sie an einer nicht laufenden Parkuhr nur zum Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen, ist das in Ordnung. Sobald Sie parken, greifen andere Regelungen.


Der Notfallplan: Parken bei defektem Parkscheinautomaten

Der Begriff „nicht laufende Parkuhr“ bezieht sich heute meist auf einen defekten Parkscheinautomaten, da mechanische Parkuhren kaum noch verwendet werden. Was gilt, wenn Sie tatsächlich parken und das Gerät ist außer Betrieb?

Was hilft gegen das drohende Bußgeld bei Defekt? Die Parkscheibe!

Wenn der Parkscheinautomat defekt ist, ist das kein Freifahrtschein für unbegrenztes und kostenloses Parken. Hier greift die Ersatzregelung in § 13 Absatz 2 StVO (in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 StVO):

  1. Parken mit Parkscheibe: Sie sind verpflichtet, eine von außen gut lesbare Parkscheibe zu verwenden.
  2. Einstellen der Ankunftszeit: Der Zeiger der Parkscheibe muss auf den Strich der halben Stunde eingestellt werden, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. (Kommen Sie um 10:01 Uhr an, stellen Sie 10:30 Uhr ein.)
  3. Höchstparkdauer beachten: Sie dürfen nur so lange parken, wie es die auf dem Schild angegebene Höchstparkdauer zulässt. Fehlt eine Angabe, gilt die in der StVO genannte allgemeine Höchstparkdauer (oftmals zwei Stunden, aber hier ist das Zusatzzeichen maßgeblich!).

Wichtig und oft vergessen:

  • Andere Automaten prüfen: Bevor Sie die Parkscheibe auslegen, sind Sie verpflichtet, sich in der Nähe (Faustregel: ca. 150 Meter) nach einem funktionierenden Parkscheinautomaten umzusehen. Finden Sie einen, müssen Sie dort einen Parkschein lösen.
  • Beweissicherung: Machen Sie bei einem Defekt unbedingt ein Foto des Automaten mit der Fehlermeldung und Ihrem Wagen, um im Falle eines Bußgeldes einen Beweis zu haben.

Was kostet Parken ohne Parkscheibe am defekten Automaten?

Wenn Sie bei einem nachweislich defekten Automaten weder einen funktionierenden suchen noch eine Parkscheibe nutzen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Das Verwarngeld richtet sich nach der Dauer der Überschreitung:

Parkdauer überschrittenVerwarngeld (Stand 2025)
Bis zu 30 Minuten20 Euro
Bis zu 1 Stunde25 Euro
Bis zu 2 Stunden30 Euro
Bis zu 3 Stunden35 Euro
Über 3 Stunden40 Euro

Quelle: Aktueller Bußgeldkatalog, basierend auf der StVO.

Sie sehen: Das Risiko, hier Geld sparen zu wollen, steht in keinem Verhältnis zum möglichen Bußgeld.


Parkscheinautomat kaputt

Praktische Tipps für stressfreies Parken (Was hilft gegen Unsicherheit?)

Gerade in der Hektik des Alltags kann die Unsicherheit über die korrekte Parkregel zur Stressfalle werden. Was hilft gegen diese Unsicherheit? Planung und klare Vorgehensweise!

1. Immer eine vorschriftsmäßige Parkscheibe im Auto haben

Die Parkscheibe ist Ihr bester Freund beim Thema Parkzeitüberwachung. Sie ist nicht nur bei defekten Automaten Pflicht, sondern auch in vielen Parkzonen mit zeitlicher Begrenzung, die durch das Verkehrszeichen (Parken mit Parkscheibe) angezeigt werden.

  • Tipp: Prüfen Sie vor der Abfahrt, ob Ihre Parkscheibe gut sichtbar und korrekt ausgelegt werden kann (blaue Hülle, weiße Scheibe, 24-Stunden-Anzeige, keine Werbung auf der Vorderseite!).

2. Das Handy-Parken als moderne Alternative

Viele Städte bieten mittlerweile die Möglichkeit des „Handy-Parkens“ über eine App an. Hier lösen Sie Ihren Parkschein virtuell, zahlen über das Smartphone und vermeiden den Ärger mit Kleingeld oder defekten Automaten. Die Kontrolleure sehen anhand einer Vignette (oder des Kennzeichens), dass Sie per App gezahlt haben.

3. Kurz parken – gut dokumentieren

Wenn Sie nur kurz stehen, um jemanden abzusetzen, ist alles in Ordnung. Bei längerem Be- oder Entladen, aber fehlendem Parkschein, raten Verkehrsexperten zur Doppel-Dokumentation:

  • Legen Sie die Parkscheibe aus (wenn der Automat defekt ist).
  • Machen Sie ein Foto vom Ladevorgang oder des defekten Automaten.
  • Lassen Sie sich bei Unsicherheit die Situation von einem Zeugen bestätigen (z.B. der Person, die Sie abgesetzt haben).

Fazit: Jetzt sind Sie dran!

Die Frage, wozu Sie an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden dürfen, ist mit der deutschen StVO eindeutig beantwortet: Ausschließlich zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen. Sobald Sie Ihr Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten stehen, parken Sie.

Bei einem defekten Parkscheinautomaten hilft ein einfacher Trick gegen das drohende Knöllchen: Nutzen Sie Ihre Parkscheibe und stellen Sie die Ankunftszeit korrekt ein.

Lassen Sie sich nicht von der Hektik anstecken. Ein ruhiger Blick auf die Verkehrsschilder und eine vorschriftsmäßige Parkscheibe im Handschuhfach ersparen Ihnen viel Ärger und unnötige Kosten.

Wir von gegenwashilft.de möchten Ihnen dabei helfen, Ihren Alltag reibungsloser zu gestalten. Nutzen Sie die gewonnenen Einsichten und fahren Sie ab sofort mit der Gewissheit, alle Parkregeln zu beherrschen!


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken an einer Parkuhr?

Halten liegt vor, wenn Sie maximal drei Minuten stehen oder wenn Sie zum Ein-/Aussteigen oder Be-/Entladen stehen, unabhängig von der Dauer. Parken liegt vor, wenn Sie länger als drei Minuten stehen oder Ihr Fahrzeug verlassen.

Muss ich bei einem defekten Parkscheinautomaten bezahlen?

Nein, Sie müssen keine Parkgebühr bezahlen, wenn der Automat nachweislich defekt ist und Sie keinen anderen funktionierenden Automaten in der Nähe finden. Aber: Sie sind verpflichtet, eine Parkscheibe auszulegen und die auf dem Schild angegebene Höchstparkdauer nicht zu überschreiten.

Wie muss ich meine Parkscheibe einstellen, wenn der Automat kaputt ist?

Stellen Sie den Pfeil auf den Strich der nächsten halben Stunde, die auf Ihren tatsächlichen Ankunftszeitpunkt folgt. Wenn Sie beispielsweise um 14:10 Uhr ankommen, stellen Sie die Parkscheibe auf 14:30 Uhr ein.

Darf ich an einer Parkuhr anhalten, um kurz in einen Laden zu gehen?

Nein. Sobald Sie Ihr Fahrzeug verlassen, um einen Laden zu betreten, gilt dies als Parken. Wenn die Parkuhr in Betrieb ist, müssen Sie einen Parkschein lösen. Ist sie defekt, müssen Sie eine Parkscheibe auslegen und die Höchstparkdauer beachten.


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine verbindliche Rechtsberatung. Bei konkreten Bußgeldbescheiden oder Rechtsfragen sollten Sie stets einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren.