Wie lange Krankengeld gezahlt wird: Ein klarer Leitfaden für Ihre finanzielle Sicherheit
Wer kennt das nicht? Plötzlich wirft einen eine Krankheit aus der Bahn. Man möchte sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren. Doch schon bald meldet sich die Sorge um die finanzielle Absicherung. Wie lange Krankengeld gezahlt wird und welche Regeln dabei gelten, ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Und diese Ungewissheit belastet zusätzlich.
Aber keine Sorge: Wir bringen Licht ins Dunkel des deutschen Sozialrechts. Dieser Artikel bietet Ihnen einen klaren, verständlichen Überblick über die Anspruchsdauer für Krankengeld und die wichtigsten Regeln. Wir zeigen Ihnen, wie das System funktioniert, damit Sie sich entspannt erholen können. Denn: Wer Bescheid weiß, ist besser geschützt!
Wann beginnt der Anspruch auf Krankengeld?
Bevor die Krankenkasse das Krankengeld zahlt, gibt es in Deutschland eine wichtige erste Phase: die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Die ersten sechs Wochen: Entgeltfortzahlung
Als Arbeitnehmer haben Sie in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen (42 Kalendertage) der Arbeitsunfähigkeit. Das gilt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht.
- Ihr Vorteil: In dieser Zeit erhalten Sie Ihr volles Gehalt, als wären Sie gesund zur Arbeit erschienen.
- Wichtig: Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden. Spätestens am vierten Tag benötigen Sie eine ärztliche Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU).
Ab der siebten Woche: Die Kasse springt ein
Erst wenn die sechswöchige Entgeltfortzahlung endet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung. Das ist typischerweise ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Jetzt beginnt der eigentliche Bezug von Krankengeld.
Achtung: Die Krankenkasse zahlt das Geld nicht automatisch. Sie sendet Ihnen einen Fragebogen zu, den Sie unbedingt schnellstmöglich ausgefüllt zurückschicken müssen, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten.
Die maximale Dauer: Wie lange Krankengeld gezahlt wird
Dies ist der Kern der Frage: Wie lange Krankengeld Sie maximal bekommen können, ist gesetzlich klar geregelt.
Die 78-Wochen-Frist (Blockfrist)
Die maximale Leistungsdauer für Krankengeld wegen derselben Krankheit beträgt 78 Wochen (546 Kalendertage). Diese Frist gilt innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, der sogenannten Blockfrist.
- Die Blockfrist: Sie beginnt mit dem ersten Tag, an dem Sie wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren.
- Wichtige Anrechnung: Die sechs Wochen der Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber werden auf diese 78 Wochen Höchstdauer angerechnet.
Der tatsächliche Zahlungszeitraum
Da die ersten sechs Wochen vom Arbeitgeber bezahlt werden, erhalten Sie das eigentliche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse in der Regel für maximal 72 Wochen (78 Wochen minus 6 Wochen Entgeltfortzahlung).
Stellen Sie sich vor, Anna wird wegen einer schweren Grippe am 1. Januar arbeitsunfähig.
- 1. Januar – Mitte Februar: Anna erhält 6 Wochen lang ihr volles Gehalt (Entgeltfortzahlung).
- Mitte Februar – Ende des Zeitraums: Anna erhält Krankengeld von der Krankenkasse. Die maximale Restdauer beträgt 72 Wochen.
- Gesamtdauer: Die gesamte Krankheitszeit (Gehalt + Krankengeld) darf innerhalb von 3 Jahren 78 Wochen nicht überschreiten.
Was passiert bei mehreren Erkrankungen?
Es kommt vor, dass zu einer bestehenden Erkrankung eine neue hinzukommt. Das kann die Berechnung der Krankengeld-Dauer komplizierter machen.
Bei Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit
Sind Sie bereits krankgeschrieben und eine neue Krankheit kommt hinzu, die Sie weiterhin arbeitsunfähig macht, verlängert sich die maximale Dauer von 78 Wochen nicht. Es bleibt bei der einmal festgestellten Frist für die zuerst eingetretene Arbeitsunfähigkeit (§ 48 Abs. 1 SGB V).
Bei neuer Erkrankung nach Wiederherstellung
Werden Sie nach einer Krankheit wieder arbeitsfähig, gehen zur Arbeit, und werden dann wegen einer neuen, völlig anderen Krankheit erneut arbeitsunfähig, beginnt eine neue Blockfrist von 3 Jahren und ein neuer Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Auch hier gilt zuerst wieder die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Tipp vom Experten: Diese Unterscheidung ist sehr wichtig! Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten, wenn Sie kurz nach der Arbeit einen Rückfall erleiden oder eine neue Diagnose erhalten.

Ende des Krankengeldes: Die Aussteuerung und was dann?
Wenn die maximale Krankengeld-Dauer von 78 Wochen erreicht ist, spricht man von der Aussteuerung. Die Krankenkasse stellt die Zahlung ein. Aber was folgt dann?
Der Übergang: Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
In den meisten Fällen besteht nach der Aussteuerung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (häufig „Nahtlosigkeitsregelung“ genannt). Dieses wird von der Agentur für Arbeit gezahlt.
- Voraussetzung: Sie müssen dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung stehen und die Arbeitsfähigkeit muss noch nicht abschließend geklärt sein.
- Ziel: Diese Leistung soll finanzielle Sicherheit bieten, bis Ihre Arbeitsfähigkeit durch die Rentenversicherung oder andere Stellen endgültig geklärt ist (z.B. durch Reha oder die Prüfung auf Erwerbsminderungsrente).
Handlungsorientierter Rat: Die Krankenkasse ist verpflichtet, Sie rechtzeitig vor der Aussteuerung über das Ende des Krankengeldes zu informieren und Ihnen zu raten, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Handeln Sie sofort, um finanzielle Lücken zu vermeiden!
Erneuter Anspruch nach langer Krankheit
Haben Sie die 78 Wochen Krankengeld ausgeschöpft, können Sie für dieselbe Krankheit erst wieder einen Anspruch auf Krankengeld erwerben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Blockfrist von drei Jahren ist abgelaufen.
- Sie waren wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig.
- Sie waren in diesen sechs Monaten erwerbstätig oder standen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung.
Wichtige Tipps und praktische Hinweise
Das Sozialrecht kann komplex sein. Doch ein paar einfache Schritte helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Probleme zu vermeiden.
1. Fristen penibel einhalten
Verlängern Sie Ihre ärztliche Krankschreibung (AU) stets am letzten Tag der Gültigkeit oder am folgenden Werktag. Tun Sie dies nicht, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes für die dazwischen liegende Zeit ablehnen. Verspätete oder rückdatierte AUs können zu ernsthaften Zahlungslücken führen!
2. Offen kommunizieren
Pflegen Sie einen guten Kontakt zu Ihrer Krankenkasse. Melden Sie wichtige Änderungen (z. B. Beginn einer Reha, Ende der Arbeitsunfähigkeit) umgehend. Das sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
3. Beratung suchen
Wenn Sie Fragen zur Dauer des Krankengeldes oder zur Aussteuerung haben, zögern Sie nicht. Nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote Ihrer Krankenkasse oder des Sozialverbands. Dort erhalten Sie verlässliche Informationen, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind. Ihre Gesundheit ist das Wichtigste, aber Ihre finanzielle Sicherheit folgt direkt danach.
Fazit: Mit Wissen zur Entlastung
Die Nachricht, länger krank zu sein, ist schon schlimm genug. Die Sorge um das Geld sollte Sie nicht zusätzlich belasten. Merken Sie sich: 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren ist die Obergrenze für das Krankengeld wegen derselben Krankheit. Davon sind die ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber abzuziehen.
Dieses Wissen ist Ihr wichtigstes Werkzeug. Es ermöglicht Ihnen, aktiv zu handeln, Fristen einzuhalten und bei der Aussteuerung den richtigen Übergang zu finden. Nun haben Sie eine klare Orientierung. Konzentrieren Sie sich auf das, was zählt: Werden Sie gesund!

Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wie lange wird Krankengeld für dieselbe Krankheit maximal gezahlt?
Das Krankengeld wird für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber sind in dieser Zeit bereits enthalten.
Ab wann genau zahlt die Krankenkasse das Krankengeld?
Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also direkt im Anschluss an die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Was passiert, wenn ich nach 78 Wochen Krankengeld immer noch krank bin?
Nach 78 Wochen erfolgt die sogenannte Aussteuerung. Sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, können Sie in der Regel Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (Nahtlosigkeitsregelung) bei der Agentur für Arbeit beantragen, bis über eine Reha oder eine Erwerbsminderungsrente entschieden wurde.
Zählen Wochenenden und Feiertage bei der Krankengeld-Dauer mit?
Ja, das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Das bedeutet, Wochenenden und Feiertage werden bei der Berechnung der maximalen Dauer von 78 Wochen mitgezählt.
